EU Cyber Resilience Act (CRA)
Unsere Produkte werden gemäss den Cybersicherheitsanforderungen der EU-Cyberresilienz-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/2847) entwickelt und weiterentwickelt. Wir haben Prozesse für das Cybersicherheits-Risikomanagement, den Umgang mit Schwachstellen, die Bereitstellung von Sicherheitsupdates und die Meldung von Vorfällen eingerichtet. Der geltende Produkt-Supportzeitraum wird gemäß den Anforderungen und dem Zeitplan des CRA festgelegt und kommuniziert. Bei Produkten, die dem CRA unterliegen, berücksichtigen wir die geltenden Anforderungen an die Cybersicherheit und die Konformitätsbewertungsverfahren im Rahmen unserer Produktentwicklungs- und Lebenszyklusmanagementprozesse.
Wenn Sie weitere Informationen zur Cybersicherheit und zum CRA benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@triamec.com.